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AGB


I. Allgemeines

1. Geltungsbereich

1.1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller zwischen Klaus Psaroudakis und dem Auftraggeber bestehender Verträge und Geschäftsbeziehungen.

1.2. Hiervon abweichende AGB oder sonstige Regelungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit Klaus Psaroudakis zu diesen Regelungen ausdrücklich und schriftlich sein Einverständnis erklärt hat.

1.3. Änderungen dieser Bestimmungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.


2. Vorvertragliche Haftung

2.1. Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, im Stadium der Vertragsanbahnung die in seinem Geschäftsbereich üblichen Sorgfaltspflichten zu wahren, insbesondere die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber mitgeteilten Daten zu gewährleisten. Diese Verpflichtung erfolgt ab dem Beginn der einer Vertragsanbahnung vorangehenden Gespräche zwischen dem Kunden und Klaus Psaroudakis. Für ohne vorherige Absprache an Klaus Psaroudakis gesendete Unterlagen wird keine Haftung übernommen.

2.2. Klaus Psaroudakis behält sich die alleinige Entschließungsfreiheit bis zum Vertragsschluss vor. Vertragsverhandlungen begründen keine Pflicht zum Vertragsabschluß. Für Schäden oder Aufwendungen, die dem Auftraggeber im Vertrauen auf einen Vertragsabschluß entstehen, wird keine Haftung übernommen.

2.3. Die Haftung von Klaus Psaroudakis für leichtes Verschulden wird sowohl für eigene Vertragsverletzungen als auch für Vertragsverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.


3. Vertragsschluss

3.1. Ein Vertrag zwischen Klaus Psaroudakis und dem Auftraggeber, der nicht auf Beratungsgesprächen beruht, kommt ausschließlich durch übereinstimmende, schriftliche Willenserklärungen beider Vertragspartner zustande. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

3.2. Für einen Vertrag, der auf Beratungsgesprächen beruht oder ein Beratungsverhältnis zum Gegenstand hat, gilt: Sofern über den Verlauf des Beratungsgesprächs ein Protokoll angefertigt und dem Auftraggeber ausgehändigt wird, ist dieser verpflichtet, das Protokoll unverzüglich gegengezeichnet zurückzusenden. Änderungswünsche hat der Auftraggeber sofort und vor Gegenzeichnung bekannt zu geben. Mit der Gegenzeichnung bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls.

3.3. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Klaus Psaroudakis zustande. Dritte werden nicht in den Schutzbereich des Vertrags einbezogen.


4. Leistungsumfang

4.1. Der Umfang der Leistungspflichten ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen und subsidiär aus etwa vorliegenden gegengezeichneten Gesprächsprotokollen. Darüber hinausgehende Leistungsgarantien sowie Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie von Klaus Psaroudakis schriftlich bestätigt werden.

4.2. Nachträgliche Änderungen des vertraglichen Leistungsumfangs werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Änderungen sowie Folgeaufträge lassen den bereits bestehenden Vertrag unberührt, soweit nichts anderes vereinbart wird.

5. Leistungsumsetzung

5.1. Klaus Psaroudakis behält sich grundsätzlich die Wahl der Vorgehensweise bei der Umsetzung der Leistungspflichten vor. Insbesondere können Dritte mit der Durchführung einzelner Schritte beauftragt werden. Der Auftraggeber stimmt der Weitergabe von Daten insoweit zu, wobei die Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zugesichert werden.

5.2. Soweit erforderlich oder vom Auftraggeber verlangt, wird diesem ein Dienstleistungsprotokoll übersandt. Dieses enthält Angaben über die einzelnen Arbeitsschritte.


6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1. Alle durch Klaus Psaroudakis erzeugten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte sind geistiges Eigentum von Klaus Psaroudakis. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

6.2. Die von Klaus Psaroudakis erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Dem Vertragspartner werden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte übertragen. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Klaus Psaroudakis bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verwenden, verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.

6.3. Sollte es nicht zur Auftragserteilung an Klaus Psaroudakis kommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte von Klaus Psaroudakis nicht zu verwenden. Die Ausführung seiner Konzeptarbeit ist allein Klaus Psaroudakis vorbehalten.

6.4. Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von Klaus Psaroudakis und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.

6.5. Klaus Psaroudakis hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.


7. Zahlung

7.1. Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen oder vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Preiserhöhungen während der Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen bleiben Klaus Psaroudakis vorbehalten.

7.2. Der Auftraggeber darf gegen den Zahlungsanspruch nicht mit einer Forderung aufrechnen, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


8. Leistungsort

Leistungsort für alle von Klaus Psaroudakis zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz von Klaus Psaroudakis, soweit nichts anderes vereinbart ist.


9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, die Beratung gewissenhaft und vollständig unter Wahrung aller im jeweiligen Bereich üblichen Sorgfaltspflichten durchzuführen. Für eine wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit wird keine Haftung übernommen.

9.2. Es besteht keine Verpflichtung, die vom Auftraggeber stammenden Daten auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Klaus Psaroudakis übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Klaus Psaroudakis im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für Schäden und Mehraufwendungen, die durch Verwendung fehlerhafter, unrichtiger oder fremdmanipulierter Daten bei der Leistungserbringung entstehen, haftet der Auftraggeber.

9.3. Soweit Klaus Psaroudakis zur Durchführung der Leistungspflichten auf die Informationen Dritter angewiesen ist, werden diese im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf ihre Verlässlichkeit und Richtigkeit hin überprüft. Wenn eine Überprüfung nicht möglich ist, oder keine Erkenntnisquellen vorhanden sind, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen. Im Fall der Unrichtigkeit einer solchen Information stellt Klaus Psaroudakis diese unverzüglich richtig, nachdem er Kenntnis von der Unrichtigkeit erhalten hat. Eine weitergehende Garantie für die Richtigkeit Informationen Dritter wird von Klaus Psaroudakis nicht übernommen.

9.4. Nicht von der Leistungspflicht umfasst, ist die Garantie eines wirtschaftlichen Erfolges bei der Verwendung der erbrachten Leistung. Markt- und Unternehmerrisiko trägt der Auftraggeber.

9.5. Die Haftung für leichtes Verschulden von Klaus Psaroudakis oder eines Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen.

 9.6. Rügen jeglicher Art und Beanstandungen sind schriftlich gegenüber Klaus Psaroudakis unter genauer Beschreibung der Beanstandung zu erheben.

9.7. Die Beweislast für ein Verschulden von Klaus Psaroudakis trägt der Auftraggeber.


10. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung für Dauerschuldverhältnisse

10.1. Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, beginnt im Fall eines Dauerschuldverhältnisses das Vertragsverhältnis mit Unterzeichnung des Vertrags auf unbestimmte Zeit zu laufen.

10.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer im Vertrag zu regelnden Frist, ansonsten mir einer Mindestfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.


11. Rücktritt

11.1. Klaus Psaroudakis ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten wenn die Erfüllung der Leistungspflicht unmöglich wird aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder wenn der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt bzw. bei Insolvenz des Auftraggebers.

11.2. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Klaus Psaroudakis, in diesem Fall Vergütung auch hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen zu verlangen.


12. Schlussbestimmungen

12.1. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz und Gerichtsstand von Klaus Psaroudakis iSd § 37 ZPO als vereinbart. Klaus Psaroudakis behält sich darüber hinaus im Fall einer Klage gegen den Auftraggeber vor, dessen allgemeinen Gerichtsstand zu wählen.

12.2. Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

12.3. Es gilt deutsches Recht für alle Vertrags- und Geschäftsverhältnisse zwischen Klaus Psaroudakis und dem Auftraggeber nach § 27 EGBGB.


II. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Datenverarbeitungsroutinen


1. Anwendungsbereich

Diese Bedingungen finden zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen Anwendung, auf Verträge, deren Inhalt Datenverarbeitungsroutinen sind. Als Datenverarbeitungsroutine wird insoweit der technische Vorgang der Datenverarbeitung und -speicherung von der Datenanalyse, Dateneingabe bis zur Datenlöschung verstanden.


2. Umfang der Qualitätsgarantie und Haftung

2.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Klaus Psaroudakis aufgrund der tatsächlichen und technischen Gegebenheiten in der Datenverarbeitungsroutine keine absolute Fehlerfreiheit des Datenbankinhalts gewährleisten kann. Eine Fehlerquote von bis zu 3 % stellt daher weder einen Mangel noch eine Schlecht-/ Nichterfüllung dar.

2.2. Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, zur Wahrung der üblichen Sorgfaltspflichten in einem marktüblichen Rahmen. Darüber hinaus, stimmen die Vertragsparteien überein, dass eine Stichprobenprüfung als Qualitätskontrolle ausreichend ist.

2.3. Klaus Psaroudakis übernimmt keine Gewähr für das Eintreten eines wirtschaftlichen Erfolges des Auftraggebers durch die Verwendung der gespeicherten oder bearbeiteten Daten.

2.4. Sofern die Speicherung der Daten von einem Erfüllungsgehilfen vorgenommen wird, haftet Klaus Psaroudakis nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Speicherfirma. Insbesondere die Haftung für Schäden, die durch vorübergehenden Server-Ausfall oder unbefugte Eingriffe Dritter in die Datenbank entstehen, ist ausgeschlossen, soweit dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit von Klaus Psaroudakis oder der Speicherfirma zurückzuführen ist.

2.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Klaus Psaroudakis und seinen Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen.

2.6. Der Nachweis des Verschuldens obliegt dem Auftraggeber.


III. Verpflichtungserklärung zur Datensicherheit


1. Allgemeines

Der Umgang mit Daten des Auftraggebers oder Endkunden erfolgt im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie dem Hessischen Ausführungsgesetz zum BDSG. Insbesondere gelten nachfolgende Bestimmungen.


2. Datenerhebung, - speicherung und Nutzung (§ 28 BDSG)

2.1. Klaus Psaroudakis erhebt speichert und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers oder Endkundens

a) soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber bzw. Endkunden und     Klaus Psaroudakis oder einem Dritten, für den Klaus Psaroudakis den Vertrag vermittelt hat, dient (§ 28 I Nr.1 BDSG)

b) für Zwecke der Werbung, Marktforschung und Meinungsforschung (§ 28 III Nr.3 BDSG)

2.2. Verwendet werden Daten, die aus abgeschlossenen oder vermittelten Verträgen, durch Direktmarketing, aus öffentlich zugänglichen Quellen oder von Dritten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlangt wurden.


3. Datenweitergabe an Dritte (§ 29 BDSG)

Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, die Weitergabe von Daten an Dritte auf folgende Fälle zu beschränken:

a) Zum Zweck der Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Auftraggeber,

b) Zum Zweck der Forschung gem. § 1 Nr. 1 a AGB, soweit der Auftraggeber oder Endkunde nicht ausdrücklich widerspricht,

c) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommene Daten.


4. Auskunftspflicht (§ 34 BDSG)

4.1. Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, dem Auftraggeber oder Endkunden Auskunft über die zu seiner Person gespeicherte Daten, über Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden sowie über den Zweck der Speicherung zu erteilen.

4.2. Das Auskunftsbegehren ist schriftlich gegenüber Klaus Psaroudakis geltend zu machen.


5. Widerspruchsrecht der Datennutzung

Der Auftraggeber oder Endkunde kann der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung sowie der Übermittlung der Daten an Dritte widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich gegenüber Klaus Psaroudakis zu erheben.


6. Löschung der Daten (§ 35 II BDSG)

Klaus Psaroudakis verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers oder Endkunden zu löschen, sobald und soweit

a) für eigene Zwecke verarbeitete Daten zur Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich sind

b) eine Prüfung von geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeiteten Daten nach Ablauf des vierten Kalenderjahres seit der erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine länger währende Speicherung nicht mehr erforderlich.

Stand: September 2005